Beitragsbemessungsgrenze 2017 – was ändert sich für mich?
Beitragsbemessungsgrenze 2017 – welche Änderungen gibt es und was bedeutet das für mich
Die Beitragsbemessungsgrenze 2017 wurde, wie auch bereits in den Vorjahren, erneut angehoben. Hier findest Du ausführliche Informationen zu den aktuellen Änderungen und vor allem möchten wir Dir erläutern, welche Auswirkungen diese haben. Eine persönliche Beratung, die ganz auf Deine individuelle Ausgangssituation zugeschnitten ist, ersetzt dies natürlich nicht. Du möchtest wissen, was sich speziell für Dich ändert? Dann kontaktiere jetzt einen unabhängigen Experten von feelix und vereinbare Dein persönliches Beratungsgespräch.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist in den letzten 10 Jahren nahezu kontinuierlich gestiegen und war 2006 noch um gut 800€ (pro Monat) niedriger als aktuell. Ausnahmen bilden hier lediglich die Jahre 2007 (keine Änderung zum Vorjahr) sowie 2011 (hier ist die Beitragsbemessungsgrenze um 450€/Jahr gesunken). Seit 2012 ist jedoch ein jährlicher Anstieg zu verzeichnen. Aktuell liegt die Beitragsbemessungsgrenze 2017 bei 52.200€ im Jahr bzw. bei 4.350€ pro Monat. Dies entspricht einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr von 1.350€ pro Jahr bzw. 112,50€ pro Monat.
Der Arbeitgeberanteil zur Krankenkasse liegt derzeit bei 7,3% des Einkommens. Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt nun den maximalen Beitrag, denn für Einkommen oberhalb dieser Grenze fallen keine zusätzlichen Beiträge an. Damit lag der Arbeitgeberanteil 2016 bei maximal 309,34€ im Monat. Durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze 2017 ist der Arbeitgeberanteil auf maximal 317,55€ gestiegen. Liegt Dein Einkommen jedoch unterhalb dieser Grenze, ändert sich der Arbeitgeberanteil nicht bzw. steigt proportional zu Deinem Einkommen bis zur maximalen Höhe von 317,55€.
Bist Du gesetzlich versichert und liegt Dein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, bedeutet die aktuelle Anhebung, dass auch Deine monatlichen Beiträge zur Krankenkasse steigen.
Genau wie Dein Arbeitgeber zahlst Du 7,3% (ggf. zzgl. eines Zusatzbeitrages Deiner Krankenkasse) Deines Einkommens bzw. in Deinem Fall von der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze.
Was versteht man unter der Beitragsbemessungsgrenze – Quelle: Youtube
Ebenso wie der Arbeitgeberanteil steigt mit der neuen Beitragsbemessungsgrenze 2017 damit auch Dein Beitrag zur Krankenkasse. Im Gegensatz dazu können privat versicherte Arbeitnehmer von der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze profitieren und so ihren eigenen Beitrag senken. Eine Optimierung Deiner Krankenversicherung – unabhängig davon, ob Du privat oder gesetzlich versichert bist, kannst du durch unsere Experten prüfen lassen. Ein unabhängiger Experte von feelix berät Dich gerne zu Deinem optimalen Versicherungsschutz und entsprechenden Beiträgen.
Die für Dich sicherlich spannendste Frage ist die nach der Versicherungspflicht und ob die aktuelle Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze bedeutet, dass für Dich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Die Beitragsbemessungsgrenze regelt lediglich den maximalen Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse. Relevant für die Versicherungspflicht hingegen ist die Versicherungspflichtgrenze, die bereits seit 2003 nicht mehr identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze ist.
BBG im Monat | BBG im Jahr | Durchschnittlicher Beitragssatz GKV | |
---|---|---|---|
2017 | 4.350,00 € | 52.200,00 € | 14,6 % |
2016 | 4.237,50 € | 50.850,00 € | 14,6 % |
2015 | 4.125,00 € | 49.500,00 € | 14,6 % |
2014 | 4.050,00 € | 48.600,00 € | 15,5 % |
2013 | 3.937,00 € | 47.250,00 € | 15,5 % |
2012 | 3.825,00 € | 45.900,00 € | 15,5 % |
2011 | 3.712,50 € | 44.500,00 € | 15,5 % |
2010 | 3.750,00 € | 45,000,00 € | 14,9 % |
2009 | 3.675,00 € | 44.100,00 € | 15,5 % |
2008 | 3.600,00 € | 43.200,00 € | 14,0 % |
2007 | 3.562,50 € | 42.750,00 € | 14,0 % |
2006 | 3.562,50 € | 42.750,00 € | 13,4 % |
Für 2017 liegt die Versicherungspflichtgrenze deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze und zwar bei 57.600€ jährlich oder 4.800€ monatlich. Generell ist es so, dass sobald Dein Einkommen als Arbeitnehmer unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, Du in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert bist und eine private Krankenversicherung (Vollversicherung) nicht mehr möglich ist.
Da die Versicherungspflichtgrenze für 2016 nur bei 56.250€ jährlich lag, kann es durchaus sein, dass Du durch die aktuelle Anhebung nun pflichtversichert bist.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich unter bestimmten Umständen von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Dein unabhängiger feelix Experte berät Dich bedarfsgerecht und verbindlich. Dein Vorteil: Spare nicht nur Zeit sondern auch sehr viel Geld! Die aktuelle Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze 2017 bringt also einige Änderungen mit sich, die je nach Deiner persönlichen Situation von Vorteil oder eben auch weniger vorteilhaft sein können.
Dies betrifft den Arbeitgeberanteil zur privaten Krankenversicherung sowie Deine Versicherungspflicht. Du möchtest wissen, wie Du Dich optimal versichern solltest und welche Möglichkeiten es aktuell für Dich gibt? Dann lass Dich von feelix umfassend beraten.