BESONDERHEITEN ZAHNZUSATZVERSICHERUNG
Wer eine Zusatzversicherung abschließen möchte, sollte sich im Vorfeld genau über die Leistungen informieren und auf Besonderheiten der Zusatzversicherung achten. Mit Zusatzversicherungen können Sie optimal Lücken Ihrer gesetzlichen Krankenkasse schließen und sind damit bestens versichert. Doch worauf ist bei Zusatzversicherungen zu achten? Welche Anbieter gibt es? Und wie können Sie dabei Geld sparen? Dieser Artikel zeigt Ihnen anhand kurzer Beispiele, welche Besonderheiten es gibt.

- GKV-Versicherte können sich anstatt der Abrechnung über die Versichertenkarte für das Kostenerstattungsprinzip entscheiden
- der Versicherte gilt dann als Privatpatient und der Arzt rechnet nach Gebührenordnung ab; die Versicherung erstattet allerdings nur den Betrag, der im Normalfall fällig wäre; übliche Zuzahlungen oder Verwaltungsgebühren werden abgezogen
- dieses Prinzip kann auch nur für bestimmte Bereiche gewählt werden (z.B. ambulante oder stationäre Behandlung)
- der Versicherte ist für mind. ein viertel Kalenderjahr daran gebunden
- für die Restkosten ist ein Zusatztarif also absolut notwendig!
- durch diese Kooperationen gibt es oft spezielle Tarife, die ein etwas anderes Leistungsspektrum haben als normale Tarife
- außerdem gibt es Normaltarife mit Rabatt-Angeboten
- Vorteil: es gibt Rabatt auf die Tarife
- Nachteil: bei Wechsel der Kasse verliert man den Rabatt und man verliert unter Umständen Leistungen, zahlt aber dennoch den Normaltarif
- es wird ein Gruppenvertrag/Rahmenvertrag abgeschlossen zwischen einer Firma und einer Versicherung; Zusatzversicherungskonzept wird zusätzlich angeboten
- dieses Angebot ist arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert
- großer Vorteil: vereinfachter Zugang für Menschen mit Vorerkrankungen
- Nachteil: wenn Sie als Mitarbeiter den Arbeitgeber wechseln, verlieren Sie auch den vergünstigten Tarif und müssen den Normaltarif zahlen; außerdem gibt es keine Alterungsrückstellung
Um den bestmöglichen Tarif für Ihre Zusatzversicherung zu finden, sollten Sie vorher klären was Ihre gesetzliche Krankenkasse leistet. Sowohl bei Zahnersatz als auch bei der Kieferorthopädie gilt die sogenannte Regelversorgung:
- Qualität der Versorgung richtet sich nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot (die Leistung muss ausreichend, wirtschaftlich, zweckmäßig, notwendig sein)
- danach richtet sich auch die Erstattung beim Zahnersatz
- Regelversorgung = einfache Standardversorgung
- Sonderausschuss, bestehend aus Kassenvertretern, Zahnärzten und Regierungsvertretern, beschließt einen Festzuschuss = fester Geldbetrag, der sich nicht nach Therapie, sondern nach Befund richtet
- nach dem zahnärztlichen Befund erhalten Sie Geld in Form eines Festzuschusses
- dieser soll 50% der Standardversorgung abdecken
- bei regelm. Vorsorge wird dieser Festzuschuss aufgestockt: bei 5 bzw. 10 Jahren Vorsorge gibt es einen Bonus von 20 – 30%
Neue Zusatzversicherungen | ARD Mittagsmagazin – Quelle: Youtube
Befund 2.1: zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn
Regelversorgung: Brücke = Festzuschuss von 300,36 €
Für Implantate gibt es nicht direkt einen Festzuschuss
Regelversorgung: für die Suprakonstruktion, also die „Krone“ auf dem Implantat, gibt es einen Festzuschuss je nach Befund (z.B. fehlender Zahn = 300,36 €)
augmentative Behandlung (Knochenaufbau für Implantate)
funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen (Test und Behandlung der Funktion von Kiefergelenken und Muskulatur)
Bei der Kieferorthopädie ist die Regelversorgung etwas anders gestellt.
Für Personen bis 18 Jahre leistet die GKV 80%, bei Abschluss der Behandlung sogar weitere 20%, also insg. 100%. Für Personen ab 19 Jahre gibt es i.d.R. keine Leistung. Hier wäre eine Zusatzversicherung also ratsam. Der Befund des Arztes und somit die Leistung der Kasse, richtet sich in der Kieferorthopädie nach sogenannten Indikationsgruppen. Eine Kostenübernahme findet generell nur für die Indikationsgruppen3 – 5 statt. Klären Sie am besten im Vorfeld, welcher Indikationsgruppe Sie angehören, um den Nutzen der Zusatzversicherung zu ermitteln.