
Die Versicherungsbranche ist ein schnelllebiges Feld. Viele Versicherungs- produkte verändern sich seit Jahren drastisch. Dadurch entsteht ein ständiger Wettbewerb, der dazu führt, dass immer mehr Themen auch in die Versicherungsprodukte einfließen, um das Geschäft anzukurbeln. Doch wie kann man dabei den Überblick behalten?
Inhalt
- Die Innovationsklausel als Universallösung?
- Die Tricks der Versicherer – die Formulierung macht’s
- Ein Vergleich
- Die Lösung
- Expertenwissen nutzen
Die Innovationsklausel als Universallösung?
Viele Berufsunfähigkeitsversicherungen integrieren in Ihren Angeboten die sogenannte Innovationsklausel. Damit soll sichergestellt werden, dass der Vertrag immer auf dem neuesten Bedingungsstand ist. Durch die Innovationsklausel sollen Kunden automatisch von zukünftigen Leistungsverbesserungen ihres Tarifes profitieren. Das heißt, dass diese Leistungsverbesserungen einfach in den bestehenden Vertrag aufgenommen werden – und das ohne Mehrbeitrag!
Aber Vorsicht – denn es gibt unterschiedliche Innovationsklauseln mit unterschiedlichen Zielsetzungen. Und nicht alle sind darauf ausgerichtet, den Tarif wirklich zu verbessern.
Die Tricks der Versicherer – die Formulierung macht’s
Durch bestimmte Formulierungen der Innovationsklausel kann diese durch die Versicherer wieder ausgehebelt werden. Achten Sie deshalb nicht nur darauf, ob Ihre Versicherung eine Innovationsklausel beinhaltet, sondern prüfen sie diese auch genau auf ihr konkrete Formulierung. Außerdem gilt jede Innovationsklausel nur für den einzelnen Tarif und das
konsistent formuliert sein, wenn die dazugehörige Versicherung generell nicht innovativ ist.
Ein Vergleich
Wie dieser Vergleich (s. Abb.) zeigt, zählen nur konkrete Leistungsaussagen. Während Klausel 1 eindeutig nicht für Bestandsverträge geeignet ist, weist Klausel 2 keinerlei Umgehungstatbestände auf. Bei Klausel 1 würde es sich bei jeglichen Änderungen und Neueinführungen nicht mehr um diese Versicherung handeln und somit sind die Innovationen, die im neuen Tarif stattfinden, nicht für Bestandsverträge. Außerdem muss der Anbieter die Neuerungen nicht in den Bestand übertragen, wenn er 10 Innovationen und an andere Stelle eine Verschlechterung zum vorherigen Bedingungswerk einführt, denn dann ist die Änderung nicht ausschließlich zum Vorteil. Sobald eine Prämienanpassung von auch nur einem Euro vorgenommen wird, handelt es sich um einen Mehrbeitrag und der Anbieter kann die Weitergabe der Innovation in den Bestand umgehen.
Die Lösung
Nur ein genauer Bedingungsvergleich unter eigener Prüfung zeigt Ihnen, welche Innovationsklausel Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung wirklich aufwertet. Doch das nimmt viel Zeit in Anspruch. Lassen Sie sich von einem Experten helfen und lassen Sie Ihre Versicherungsbedingungen komplett analysieren und bewerten. So sparen Sie nicht nur viel Zeit, sonder auch viel Geld.
Expertenwissen nutzen
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Quellenverzeichnis
- Franke & Bornberg Research GmbH, 2012. Innovations- / Updateklausel.