feelix -Tariftabelle der 5 besten Anbieter

In der feelix Finanz App habe ich als Kunde die Möglichkeit einen Vertragscheck durchführen zu lassen.
Dieser wird unter anderem in den Kategorien Hausrat, Haftpflicht, Wohngebäude, Rechtschutz, Kfz, Berufsunfähigkeit, Automobilclub und Unfall geprüft. Sobald mir dieses Ergebnis vorliegt, werden mir die 5 besten Anbieter im Vergleich aufgezeigt und ich kann, wenn ich möchte, eine Tarifänderung durchführen lassen. Die feelix Tariftabelle zeigt Ihnen die Top 5 Tarife auf.
Haftpflichtversicherung:
Das Gesetz will, wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür grundsätzlich ein Leben lang haften mit seinem gesamten Einkommen und Vermögen. Daher ist die Haftpflichtversicherung auch absolut sinnvoll. Sie regelt Schäden, die man selbst bei anderen versehentlich verursacht hat.
Das kann das unabsichtliche Fallenlassen einer teuren Vase sein, oder aber auch das durch meinen Hund beschädigte Sofa. Die Top 5 Anbieter in der Kategorie Haftpflichtversicherung bei feelix zum Vergleich sind:
Anbieter | Tarifbezeichnung | Jahresbeitrag |
---|---|---|
Domcura | Top10 2014 | Ab 35€ |
Vfm | Helvetia_Komf.10.2012 | Ab 35€ |
InterRisk | XXL06 2015 | Ab 35€ |
InterRisk | XXL06.2015 | Ab 35€ |
Gegenseitigkeit | Top-VIT10.2015 | Ab 35€ |
Tariftabelle für Haftpflichtversicherung
Bei allen 5 Tarifen gilt folgender Leistungsumfang
(genaue prozentuale Gegenüberstellung wird im durchgeführten Vertragscheck aufgezeigt)
Deckungssumme | Die Deckungssumme wird mit 3 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden angeboten. |
Vermögensschaden | Vermögensschäden werden mit 100.000 Euro versichert. |
Auslandsdeckung | Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus im Ausland vorkommende Schadenereignisse bei unbegrenzten Aufenthalten in Europa und vorübergehenden Aufenthalten außerhalb Europas bis zu 2 Jahren. |
Vorsorgeversicherung | Die Vorsorgeversicherung wird mit folgenden Deckungssummen eingeschlossen: 1 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden und 100.000 Euro für Vermögensschäden. |
Forderungsausfall | Schäden am Eigentum und/oder der Gesundheit sind mitversichert, sofern der Schädiger selbst nicht haftpflichtversichert und zahlungsunfähig (nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Eintragung in das Schuldnerverzeichnis nach § 915 ZPO) ist. |
Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern | Schadensersatzansprüche von Sozialversicherungen und Arbeitgebern, in Folge von verursachten Personenschäden sind mitversichert. |
Mietsachschäden | Schäden an gemieteten Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemietete Räume in Gebäuden, sind bis 1 Millionen Euro versichert. Ausgenommen sind Schäden, die auf Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung zurückzuführen sind. Glas ist nicht mitversichert. |
Schäden an fremden, gemieteten, geliehenen Sachen | Sachschäden an fremden, gemieteten und geliehenen Sachen sind bis 500 Euro mitversichert. |
Allmählichkeitsschäden | Sachschäden, die durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit oder Niederschlag entstehen, sind mitversichert. |
Verlust von fremden privaten Schlüsseln | Bei Verlust von fremden Privatschlüsseln (z.B. Miethausschlüssel) werden die Kosten für die notwendige Auswechslung der Schlösser/Schließanlagen bis 40.000 Euro übernommen. |
Benzinklausel | Schäden, aus dem Gebrauch von nicht zulassungs- oder versicherungspflichtigen Kfz, Arbeitsmaschinen oder Flugmodellen (bis 5kg Fluggewicht) sind mitversichert. z.B. Rasenmäher, Schneeräumer, motorbetriebene Kinderfahrzeuge bis 6 km/h, Modellautos- und boote) |
Gewässerschadenrisiko [Kleingebinde] | Schäden durch Umwelteinwirkung, z.B. durch Farben, Lacke, etc. mit einem einzelnen Fassungsvermögen bis zu 100 Liter/kg je Einzelgebinde und einem Gesamtfassungsvermögen aller Gebinde bis zu 1.000 Liter/kg, auf Gewässer einschließlich Grundwasser, sind mitversichert. |
Reiter oder Fahrer fremder Pferde oder Fuhrwerke | Hüter oder Reiter fremder Pferde, einschließlich dem Führen und dem Gebrauch von fremden Pferdeführwerken zu privaten Zwecken, sind mitversichert. |
Hüten fremder Hunde | Bei vorübergehender Beaufsichtigung fremder Hunde sind durch diese verursachte Schäden mitversichert. |
Windsurfrisiko | Schäden, die durch die Nutzung eigener, geliehener oder gemieteter Surfbretter verursacht werden, sind mitversichert |
Tätigkeit als Tagesmutter | Bei nicht gewerbsmäßiger Betreuung von Kindern sind Schäden, die diese verursachen oder gar selbst erfahren, mitversichert. |
Bauherren | Das Bauherrenrisiko gilt auch für Schäden, die auf Grundstücken oder Baustellen passieren, obwohl den Bauherrn keine direkte Schuld trifft. Das Bauherrenrisiko wird bis 100.000 Euro Bausumme mitversichert. |
Deliktsunfähige Kinder | Kinder bis zum 7. Lebensjahr sind grundsätzlich nicht für ihr Handeln verantwortlich. Im Straßenverkehr sind Kinder bis zum 10. Lebensjahr nur für ihr Handeln verantwortlich, sofern dies vorsätzliche herbeigeführt wurde. Kinder bzw. Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind beschränkt deliktfähig, d.h. sie sind nur dann für eine schädigende Handlung verantwortlich, wenn sie bei der Vornahme der Handlung die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hatten. In diesen Fällen entfällt die Prüfung der Aufsichtspflichtverletzung, bis max. 5.000 Euro je Leistungsfall. |
Ehepartner / Lebensgefährten und dessen Kinder | Ehepartner, Lebensgefährten einschließlich seiner Kinder gelten als mitversichert |
Volljährige Kinder | Volljährige Kinder, die nach der Ausbildung arbeitslos sind, sind mitversichert, sofern sie unverheiratet sind und zu Hause wohnen. |
Gefälligkeitshandlungen | Gefälligkeitshandlungen sind wer eine Leistung zu Gunsten einer anderen Person, ohne Zahlung eines Entgelts oder einer anderweitigen Gegenleistung erbringt. Entsteht bei einer Gefälligkeitshandlung ein Schaden ist dieser ohne Selbstbeteiligung bis 10.000 Euro versichert. |
Verlust von Berufsschlüsseln | Bei Verlust von beruflichen genutzten Schlüsseln, werden die Kosten für die notwendige Auswechslung der Schlösser / Schließanlagen bis 40.000 Euro übernommen |
Internetrisiko | Schäden aus der privaten Nutzung von Internet oder Email, wie dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten (z.B. im Internet, per Email oder mittels Datenträger) sind versichert. Hierunter fallen auch bspw. Löschung, Veränderung von Dateien bei Dritten durch Computer-Viren sowie die Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Dateien. |
ehrenamtliche Tätigkeit | Versichert ist eine nicht hoheitliche ehrenamtliche Tätigkeit und unentgeltliche Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen Engagements. (z.B. Verein, Jugendarbeit, Bürgerinitiative etc.) |
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit | Beim Vorliegen einer langfristigen Arbeitsunfähigkeit und unverschuldeter Arbeitslosigkeit wird der Vertrag beitragsfrei fortgesetzt. |
Innovationsklausel | Künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten automatisch und ohne Erhebung eines Mehrbeitrages. |
Rechtsschutzversicherung:
Eine Rechtsschutzversicherung greift, wenn der Versicherte durch Schäden oder Streitigkeiten im Beruf, Verkehr oder Privat vor Gericht muss und hierfür einen Anwalt benötigt.
Die Kosten des Rechtstreits, des Anwalts, des Gerichts und die eventuellen Kosten des Gegners werden im Normalfall von einer Rechtsschutzversicherung übernommen. Die Top 5 Anbieter in der Kategorie Rechtsschutzversicherung bei feelix zum Vergleich sind:
Anbieter | Tarifbezeichnung | Jahresbeitrag |
---|---|---|
KS/Auxilia | JURPRIVAT01.2016 | Ab 80 € |
ASC Assekuranz | AuxiliaJurPrivat01.2016 | Ab 80 € |
VEMA | Sorglos-Maximal10.2015 | Ab 80 € |
ConceptIF | GVO-Complete11.2014 | Ab 80 € |
ConceptIF | GVO-Comfort11.2014 | Ab 80 € |
Tariftabelle für Rechtsschutzversicherung
Bei allen 5 Tarifen gilt folgender Leistungsumfang
(genaue prozentuale Gegenüberstellung wird im durchgeführten Vertragscheck aufgezeigt)
Deckungssumme | Deckungssumme ist im gesamten Geltungsbereich (Europa + weltweit) unbegrenzt. |
weltweiter Versicherungsschutz | Zeitlich unbegrenzter weltweiter Versicherungsschutz bei Urlaubs-, Dienst- und Geschäftsreisen, Schüler- und Studentenaustausch, Au-Pair. |
Reisekosten | Die Reisekosten zum ausländischen Gericht übernimmt der Rechtsschutzversicherer. |
versicherte Personen | Beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen. |
Vorsorge-Rechtsschutz | Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende Risiken ohne Wartezeit. |
Versichererwechsel | Vermeidung von Deckungslücken beim Versichererwechsel. Auf die Einrede der Vorvertraglichkeit wird verzichtet. |
Konzernunabhängigkeit | Zur Vermeidung von Interessenkonflikten ist der Rechtsschutzversicherer konzernunabhängig und spartenneutral. |
Folgeereignistheorie (im Schadenersatz-RS) | Es gilt die Folgeereignistheorie. |
Freie Wahl des Rechtsanwaltes | Alle versicherten Personen können den Rechtsanwalt frei wählen. |
Stichentscheid des Rechtsanwaltes | Bei Streit über die Erfolgsaussichten gilt der Stichentscheid des Rechtsanwaltes des Versicherungsnehmers. |
Meditation | Kostenerstattung auch für außergerichtliche Konfliktlösung durch Mediation. |
Fahrtkosten | Kostenerstattung für die Fahrtkosten des Anwaltes, wenn die Beratung im Hause des Versicherungsnehmers statt in der Anwaltskanzlei geführt wird. |
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz | Streitigkeiten nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sind ohne Zusatzbeitrag versichert. |
Studienplatz | Studienplatz-Streitigkeiten für die mitversicherten Kinder sind versichert. |
Nebenberufliche selbstständige Tätigkeit | Bis zu einem jährlichen Umsatz von 15.000 Euro sind auch nebenberufliche selbstständige Tätigkeiten versichert. |
GmbH-Geschäftsführer | Streitigkeiten aus einem Anstellungsvertrag als gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person sind versichert. |
Heilwesenberuf | Rechtsschutzfälle aus vorübergehender Praxisvertretung/Notarzttätigkeit sind beitragsfrei versichert. |
Sozialgerichts-Rechtsschutz | Erweiterter Sozialgerichts-Rechtsschutz bereits für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren im privaten Bereich. |
Betreuungsverfahren | Rechtsschutz im Betreuungsverfahren für alle versicherte Personen. |
Verwaltungs-Rechtsschutz | Versicherungsschutz im Verwaltungs-Rechtsschutz bereits außergerichtlich im Verkehrs-, Berufs- und Privatbereich. |
Spezial-Straf-Rechtsschutz | Der Versicherungsschutz umfasst den privaten, beruflichen und ehrenamtlichen Bereich. Es gilt beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen. Auf die Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch einen rechtskräftigen Strafbefehl wird verzichtet. |
Nebenklage im Strafverfahren | Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten |
Verkehrs-Rechtsschutz | Im Verkehrs-Rechtsschutz sind die Leistungsarten Disziplinar-, Standes- und Sozialgerichts-Rechtsschutz enthalten. |
Verzicht auf Rückforderung der verauslagten Kosten | Verzicht auf Rückforderung der verauslagten Rechtsanwalts- und Gerichtskosten bei rechtskräftigem Strafbefehl wegen eines verkehrsrechtlichen Vorsatzdelikts. |
Internet-Rechtsschutz | Weltweiter Versicherungsschutz für Vertragsabschlüsse im Internet, z.B. Ebay. |
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit | Bei Arbeitslosigkeit wird der Vertrag für max. 12 Monate beitragsfrei gestellt. Versicherungsschutz besteht im vollen Umfang. |
kostenlose Anwalthotline | Kostenlose telefonische Beratung durch qualifizierte Rechtsanwälte in versicherten, nicht versicherten und nicht versicherbaren Angelegenheiten. |
Kraftfahrzeugversicherung:
Laut Gesetz ist es Pflicht, wenn man motorisiert am Straßenverkehr teilnimmt, mindestens eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung zu besitzen.
Es gibt natürlich auch Steigerungen im Versicherungsschutz, aber die im öffentlichen Straßenverkehr am meisten vorkommenden Schäden bei Personen, Sachen oder Vermögen sind im begrenzten Maß abgesichert. Die Top 5 Anbieter in der Kategorie Kraftfahrzeugversicherung bei feelix zum Vergleich sind:
Anbieter | Tarifbezeichnung | Jahresbeitrag |
---|---|---|
Öffentliche Braunschweig | Premium10.2014 | Ab 350 € |
DBV | mobilKomfort05.2013 | Ab 350 € |
Itzehoer | TOPDRIVE09.2015 | Ab 350€ |
AXA | mobilkomfort05.2015 | Ab 350€ |
janitos | advanced 10.2013 | Ab 350€ |
Tariftabelle für Kraftfahrzeugversicherungen
Bei allen 5 Tarifen gilt folgender Leistungsumfang
(genaue prozentuale Gegenüberstellung wird im durchgeführten Vertragscheck aufgezeigt)
Neuwertentschädigung | In der Kaskoversicherung werden mindestens im ersten Zulassungsjahr Schäden bis zur Höhe des Neuwertes ersetzt. |
Marderbiss | In der Kaskoversicherung werden Schäden durch Mardersbiss ersetzt |
Folgeschäden Marderbiss | In der Kaskoversicherung sind auch durch Marderbiss entstandene Folgeschäden bis 3.000 € versichert. |
Kein Abzug Neu für Alt | Der Versicherer verzichtet bei PKW in den ersten vier Zulassungsjahren auf den üblichen Abzug Neu für Alt bei den Kosten für Ersatzteile und Lackierung. |
Erhöhte Mehrwertgrenze für elektronische Geräte | Radios, Navigationssysteme und sonstige elektronische Geräte werden bis mindestens 3.000 Euro beitragsfrei mitversichert. |
Schlüsselverlust | Kommen die Fahrzeugschlüssel eines PKW durch Raub oder Einbruchdiebstahl abhanden, werden in der Kaskoversicherung die Kosten für den Austausch der Tür- und Lenkradschlösser ersetzt |
Verzicht auf Selbstbehalt bei Glasreparatur | Der Versicherer verzichtet auf die Anrechnung einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung, wenn Schäden an der Verglasung des Fahrzeuges repariert werden. |
Ersatz mitbeschädigter Aggregate bei Kurzschluss | Werden durch einen Kurzschluss, außer der Verkabelung, auch die angeschlossenen Aggregate beschädigt, sind diese versichert |
Lawinen | Die Elementarschadendeckung in der Teilkasko umfasst auch Schäden durch Lawinen. |
GAP-Deckung | Die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert Restbuchwert eines geleasten und finanzierten PKW kann mitversichert werden. |
Insassenunfalldeckung auch in fremden Fahrzeugen | Der Versicherungsnehmer kann seine Insassenunfalldeckung auch in fremde Fahrzeuge mitnehmen. |
24 Stunden Notruf | Dem Versicherungsnehmer steht rund um die Uhr ein Notruf mit Assistanceleistungen zur Verfügung. |
Haftpflicht inklusive Schutzbrief | Ein Schutzbrief ist in die Haftpflichtversicherung integriert, so dass auch Versicherungsnehmer, die keine Kasko wünschen in den Genuss dieser Leistungen kommen können. |
Pannenhilfe- und Abschleppkosten beim Schutzbrief | Die Erstattung der Kosten für Pannen- und Unfallhilfe sind bis 100 € sowie Abschleppen bis 150 € versichert. |
Mietwagen auch am Wohnort | Beim Schutzbrief übernimmt der Versicherer nach einem Unfall oder Diebstahl auch innerhalb der 50 km-Zone um den Wohnort die Mietwagenkosten. |
Mallorca-Police automatisch integriert | Der vereinbarte Haftpflichtversicherungsschutz gilt auch beim Gebrauch fremder Fahrzeuge. |
Rabattretter in Haftpflicht | Liegt der Schadenfreiheitsrabatt bei 30% wird nach einem Haftpflichtschaden der Vertrag unter Beibehaltung des Beitragssatzes fortgeführt. |
Rabattretter in Vollkasko | Liegt der Schadenfreiheitsrabatt bei 30% wird nach einem Vollkaskoschaden der Vertrag unter Beibehaltung des Beitragssatzes fortgeführt |
Attraktive Einstufung für Fahranfänger | Fahranfänger, die erstmalig einen PKW versichern, werden besser eingestuft, wenn für ein Elternteil bereits ein Kfz-Vertrag bei dem Versicherer besteht. |
Attraktive Einstufung für Partner- und Zweitwagen | Hat der Versicherungsnehmer bereits einen PKW versichert, kann er bei demselben Versicherer für seinen Zweitwagen oder den PKW seines Lebenspartners eine weitgehende Sondereinstufung erhalten. |
Rabatt-Schutz | Ist Rabattschutz vereinbart, erfolgt bei 1 Schaden pro Versicherungsjahr keine Rückstufung im Schadenfall. Diese Sondereinstufung kann bei einem Versichererwechsel nicht mitgenommen werden. |
Fahrzeugalter | Das für die Beitragsermittlung zugrunde gelegte Fahrzeugalter bezieht sich auf das Erwerbsdatum durch den Versicherungsnehmer und nicht auf den Versicherungsbeginn. |
Abstellort | Beitragsermäßigungen werden nicht nur gewährt, wenn der PKW in einer Einzel- oder Doppelgarage abgestellt wird. |
VN-Alter | Beitragsermäßigungen sind nicht an ein Höchstalter des VN gebunden. |
Nutzalter | Für die Beitragsermittlung ist das Nutzeralter und nicht das VN-Alter ausschlaggebend. |
Abweichender Halter | Es werden keine Zuschläge bzw. Versagung von Rabatten bei abweichender Halterschaft erhoben. |
Unterbrechung des Versicherungsschutzes | War der Versicherungsschutz nicht länger als sieben Jahre unterbrochen, wird die bisherige schadenfreie Zeit ohne Abzug angerechnet. |
Einstufung in Vollkasko | Die Kaskoversicherung wird die Schadenfreiheitsklasse aus der Haftpflicht zugrunde legen, sofern nicht innerhalb der letzten 12 Monate eine Kaskoversicherung bereits bestanden hatte. |
Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit | Der Versicherer verzichtet in der Vollkaskoversicherung auf den Einwand grober Fahrlässigkeit, außer bei Unfällen, die durch Alkohol- und/oder Drogenkonsum verursacht wurden. |
Rabattübertragung von Dritten | Die Rabattübertragung kann mindestens innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Mitnutzung bzw. Tod des Dritten erfolgen. |
erweiterter Wildschaden | Schadenersatz in der Teilkasko beim Zusammenstoß mit Haarwild, Pferden, Rindern, Schafen und Ziegen. |
Berufsunfähigkeitsversicherung:
Wenn man beispielsweise durch einen schlimmen Unfall oder langer Krankheit keinen Beruf ausüben kann, ist man Erwerbsunfähig. Um laufende Kosten weiterhin decken zu können und nicht in den finanziellen Ruin zu rutschen, greift hier die Beruf Berufsunfähigkeitsversicherung.
Durch Zahlung einer monatlichen Rente, die während der Berufsunfähigkeit aber längstens bis zum vereinbarten Ablauf des Vertrages gezahlt wird, bin ich bestens geschützt. Die Top 5 Anbieter in der Kategorie Berufsunfähigkeitsversicherung bei feelix zum Vergleich sind:
Anbieter | Tarifbezeichnung | Jahresbetrag |
---|---|---|
Condor | SBU9T0307.2015 | Ab 480 € |
Condor | SBU9T0307.2015 | Ab 480 € |
Condor | Comfort-BUZ07.2015 | ab 480 € |
Condor | Comfort-BUZ07.2015 | ab 480 € |
Alte Leipziger | BZ3001.2015 | Ab 480 € |
Tariftabelle für Berufsunfähigkeitsversicherung
Bei allen 5 Tarifen gilt folgender Leistungsumfang
(genaue prozentuale Gegenüberstellung wird im durchgeführten Vertragscheck aufgezeigt)
Berufsgruppeneinteilung (mehrere Tarife) | Gesellschaften mit einem Einheitstarif sind oft für körperlich tätige Personen preiswert. Gesellschaften mit mehr als drei Berufsgruppen sind fast immer für kaufmännische Berufe preiswert. |
Verweisungsverzicht | Auf die abstrakte Verweisung wird verzichtet. Es muss keine andere Tätigkeit ausgeübt werden, die aufgrund der Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann. Es gibt Ausnahmen z.B. künstlerische Berufe. |
§ 163 VVG, Verzicht auf das Recht zur Beitragserhöhung | Ansonsten droht unter bestimmten Voraussetzungen z.B. bei gestiegenem Leistungsbedarf, eine spätere Nachkalkulation und damit eine Erhöhung der Beiträge. |
§ 19 VVG, Anzeigepflicht | Der Versicherer verzichtet auf sein Kündigungsrecht, wenn die versicherte Person die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten hat. |
Keine Erwerbsunfähigkeits-Klausel für Studenten, Azubis und Hausfrauen | Von Beginn an sollte eine BU-Rente bis 1.000 Euro monatlich möglich sein. So kann bereits der künftige Beruf abgesichert werden. |
Volle Leistung ab mindestens 50% Berufsunfähigkeit | Alternativ sollten Leistungsstaffeln ab 20% möglich sein, z.B. 20/80%...25/75%...49/51%...usw. |
Leistungsdynamik | Unabhängig von der Beitragsdynamik kann vereinbart werden, dass nach Eintritt eines BU-Leistungsfalles die BU-Rente jährlich um einen fest vereinbarten Prozentsatz erhöht wird. |
Nachversicherungsgarantie | Möglichkeit der Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung bei zahlreichen Ereignissen, z.B. Abschluss der Ausbildung, Einkommenssteigerung, Heirat, Geburt eines Kindes, sowie alle 5 Jahre ohne weitere Begründung. |
Karenzzeiten | Möglichst additiv: 6,12,18,24 Monate. Anspruch auf die BU-Rente kann durch eine Karenzzeit entsprechend später einsetzen, wenn z.B. ein privates Krankentagegeld 12 Monate gezahlt wird und anschließend erst die BU-Rente. Dadurch lässt sich der Beitrag leicht senken. |
Eine 6-monatige Arbeitsunfähigkeit gilt als Berufsunfähigkeit | An Arbeitsunfähigkeit "gelbe Zettel" sind geringere Anforderungen gestellt als an Berufsunfähigkeit. Sie führt deshalb schneller und leichter zur Leistung. |
Voller Versicherungsschutz bei vorübergehendem Ausscheiden aus dem Beruf | Der Versicherungsschutz bleibt berufsbezogen, z.B. bei Mutterschutz oder Erziehungsurlaub, voll erhalten. |
Weltweiter Berufsunfähigkeits-Schutz | Muss auch gewährleistet sein, wenn der Wohnsitz (ohne zeitliche Begrenzung) ins Ausland verlegt wird. |
Berufswechsel | Keine Anzeigepflicht bei späterem Wechsel in einen anderen bzw. gefährlicheren Beruf oder bei Aufnahme eines gefährlichen Hobbys. Sonst kann man den Versicherungsschutz verlieren. Der zuvor ausgeübte Berufs wird nur innerhalb von 12 Monaten nach einem Berufswechsel zur Abwehr von Missbrauchsfällen berücksichtigt; d. h. nur falls die für die Berufsunfähigkeit ursächliche Gesundheitsstörung bereits beim Berufswechsel bekannt oder absehbar war. Gleiches gilt, wenn der Berufswechsel auf ärztliches Anraten oder wegen unfreiwilligem Wegfall der früheren Tätigkeit erfolgte. |
Kein Leistungsausschluss bei Berufsunfähigkeit durch "fahrlässige Verstöße" | z.B. Verkehrsdelikte |
Reaktivierung | Fortsetzung der Versicherung auf dem erreichten Leistungsniveau, d.h. das durch die Leistungsdynamik erreichte Niveau bleibt erhalten. Bei unbegründet gezahlten BU-Zahlungen wird die Rente nicht zurückgefordert. |
Leistung ab Beginn der Berufsunfähigkeit | Die Leistungen sollen nicht erst nach Klärung des Anspruchs erfolgen und auch ggf. rückwirkend gezahlt werden. |
Keine Meldepflichten / Meldefristen | Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit sind Fristen schnell verstrichen, somit ist es vorteilhaft, wenn sich der Kunde an keine Fristen halten muss, damit es zur Leistungsverweigerung kommt und die Leistung ggf. rückwirkend gezahlt wird. |
Rentenbescheid eine Sozialversicherungsträgers | Der unbefristete Bescheid genügt in bestimmten Fällen als Nachweis. |
Nachprüfung der Berufsunfähigkeit | Die Vorteile des generellen Verzichtes auf die abstrakte Verweisung bei der Erstprüfung, müssen auch bei der Nachprüfung gelten. |
Verbesserte Kriterien für Beamte auf Lebenszeit | Entlassung oder dauernder Ruhestand wegen einer Dienstunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen gilt als Berufsunfähigkeit |
Infolge Pflegebedürftigkeit gibt es Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung | Volle Leistung ab 1 Pflegepunkt |
Kräftverfall | Abweichend von §172 VVG liegt vollständige Berufsunfähigkeit auch infolge von Kräfteverfall vor. Auf den Zusatz mehr als altersentsprechend wird verzichtet. |
Nachweis der Berufsunfähigkeit | Bei der Leistungsprüfung wird von der Beurteilung der behandelnden Ärzte ausgegangen, nicht von der Untersuchung durch Ärzte der Gesellschaft. Die Gesellschaft kann lediglich auf eigene Kosten ergänzende Untersuchung veranlassen, wenn z.B. ein fachärztliches Zusatz-Gutachten geboten ist. |
Der Prognosezeitraum sollte sechs Monate nicht überschreiten. | Abweichend von §172 VVG liegt vollständige Berufsunfähigkeit auch infolge von Kräfteverfall vor. Auf den Zusatz mehr als altersentsprechend wird verzichtet. |
Umschulung / Wiedereingliederungsmaßname | Es sollte keine Verpflichtung zur Umschulung bestehen. Bei freiwilliger Umschulung / Reaktivierung um den Wiedereinstieg z.B. ins Berufsleben zu erleichtern, wird Unterstützung gezahlt. |
Beitragsstundung | Auf Antrag werden die Beiträge bis zur Leistungsentscheidung zinslos gestundet. |
Gesundheitliche Verbesserung im Leistungsfall | Der Versicherungsnehmer ist nicht verpflichtet während des Leistungsbezuges die Gesellschaft über gesundheitliche Verbesserungen zu informieren. |
Infektionsklausel für alle Berufe | Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der versicherten Person nach §31 Infektionsschutzgesetz ein berufliches Tätigkeitsverbot auferlegt wird. |
Unfallversicherung:
Ein Unfall ist, wenn etwas äußerlich auf meinem Körper einwirkt, was zu gesundheitlichen Schäden führt. In diesem Fall greift eine Unfallversicherung und leistet bei dauerhafter körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung Schadensregulierung.
Sie übernimmt beispielsweise die Kosten für behindertengerechte Umbauten oder Betreuung.
Im Schadensfall wird eine zuvor vereinbarte Summe ausbezahlt, über die der Versicherte dann frei verfügen kann. Die Top 5 Anbieter in der Kategorie Unfallversicherung bei feelix zum Vergleich sind:
Anbieter | Tarifbezeichnung | Jahresbeitrag |
---|---|---|
vfm | vfm-HKD01.2014 | Ab 80 € |
Haftpflichtkasse Darmstadt | Vollschutz01.2016 | Ab 80 € |
ASC Assekuranz | HKDVollschutz01.2016 | Ab 80 € |
Würzburger | Exklusiv01.2011 | Ab 80 € |
Würzburger | Pem.Circle03.2013 | Ab 80 € |
Tariftabelle für Unfallversicherungen
Bei allen 5 Tarifen gilt folgender Leistungsumfang
(genaue prozentuale Gegenüberstellung wird im durchgeführten Vertragscheck aufgezeigt)
Innovationsklausel | Künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten automatisch und ohne Erhebung eines Mehrbeitrages. |
Gesundheitsfragen | Um die Rechtssicherheit im Leistungsfall zu gewährleisten, werden im Antrag konkrete Gesundheitsfragen gestellt, oder es wird auf nicht versicherbare Personen hingewiesen. |
Zeckenbiss | Zeckenbiss und deren Folgen sind mitversichert. |
Infektionskrankenheiten | Infektionen, die durch die Behandlung nach einem Unfall entstehen, sind in dem Versicherungsschutz eingeschlossen. Leistungspflicht besteht auch bei Infektionen durch: Insektenstiche und -bisse, Impfschäden, Allergische Reaktionen, wenn der Erreger durch Haut- oder Schleimhautverletzungen in den Körper gelangt, Tollwut, Wundstarrkrampf. |
Vergiftungen (Erwachsene) | Vergiftungen sind im Rahmen der Bedingungen in dem Versicherungsschutz eingeschlossen. Durch Dämpfe, Gase, Staubwolken und Nahrungsmittel. |
Vergiftungen (Kinder) | Bei Kindern bis zur Vollendung des 14.Lebensjahres sind Vergiftungen - auch Nahrungsmittelvergiftungen - versichert. |
Bewusstseinsstörung | Unfälle, die infolge von Bewusstseinsstörungen - durch Schlaganfälle, Herzinfarkt, Alkoholgenuss oder durch Einnahme von Medikamenten entstehen - sind versichert. |
Alkoholklausel | Unfälle, die infolge von Trunkenheit, beim Führen eines Kfz, mit einem Blutalkoholgehalt bis 0,8%o verursacht sind, sind mitversichert. |
Gesundheitsschäden bei Rettungsmaßnahmen | Es besteht Versicherungsschutz, wenn ein Unfall aus dem Bemühen zur Rettung sowie bei rechtmäßiger Verteidigung von Menschenleben, Sachen und Tieren eingetreten ist. Auf den Einwand des Vorsatzes wird verzichtet. |
Erfrieren, Ertrinken und Ersticken | Als Unfallereignis gilt auch Ertrinken, Erfrieren und Ersticken im Wasser oder in ähnlichen Stoffen. |
Tauchtypische Gesundheitsschäden | Gesundheitsschäden, die beim Tauchen erlitten werden, sind im Versicherungsschutz eingeschlossen. Kosten für eine erforderliche Dekompressionskammer werden übernommen. |
Kriegsereignisse | Wird der Versicherte im Ausland von einem Krieg überrascht, besteht auch über den siebten Tag hinaus Versicherungsschutz. |
Innere Unruhen | Eingeschlossen sind Unfälle durch innere Unruhen und gewalttätige Auseinandersetzungen, wenn der Versicherte nicht auf Seiten der Unruhestifter daran teilgenommen hat. |
Strahlen | Gesundheitsschäden durch folgende Strahlen sind im Versicherungsschutz eingeschlossen: Laserstrahlen / Maserstrahlen / Röntgenstrahlen / künstlich erzeugte UV-Strahlen / energiereiche Strahlen mit einer Härte bis 100 Elektronenvolt. |
Straftaten | Das Führen von Land- oder Wasserfahrzeugen durch Personen unter 18 Jahren ohne Fahrerlaubnis, ist in dem Versicherungsschutz eingeschlossen. |
Psychische Reaktionen | Die Folgen psychischer Störungen, die im Anschluss an einen Unfall eintreten, sind im Versicherungsschutz eingeschlossen. |
Verbesserung der Gliedertaxe | Die Gliedertaxe ist in einigen Punkten, ohne Vorschädigung, verbessert: Gliedertaxe Standard: Arm im Schultergelenk 70%, Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65%, Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60%, Hand im Handgelenk 55%, Daumen 20%, Zeigefinger 10%, andere Finger 5%, Bein über Mitte Oberschenkel 70%, Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60%, Bein unterhalb des Knies 50%, Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45%, Fuß im Fußgelenk 40%, Große Zehe 5%, andere Zehe 2%, Auge 50%, Gehör auf einem Ohr 30%,Geruchssinn 10%, Geschmack 5%. |
erhöhte Kraftanstrengung | Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. |
Vorerkrankung | Bestehende Krankheiten und Gebrechen vor dem Unfall werden bei der Festlegung der Invalidität erst ab 40% Vorinvalidität angerechnet. |
Leistungsarten für Kinder | Folgende besondere Leistungsarten sind im Versicherungsschutz eingeschlossen: Rooming-in / Haushaltshilfe bei Ausfall eines Elternteils / Tagesmutter / Nachhilfe bei Unterrichtsausfall |
Besondere Vorsorgeleistung für Kinder | Bei Unfalltod der Eltern werden Leistungen an die mitversicherten Kinder erbracht: Vollwaisenrente, Beitragsbefreiung für verwaiste Kinder, Verdoppelung der Todesfallleistung. |
Zusätzliche Leistungen | Im Zusammenhang mit einem Unfall ohne Invaliditätsfolgen sind laut der Bedingungen folgende Zusatzleistungen kostenfrei mitversichert: Bergungskosten, kosmetische Operationen, Zahnersatz, Kurkostenbeihilfe. |
Behinderungsbedingte Mehraufwendung | Bei Bedarf stehen dem Versicherten folgende Leistungen zur Verfügung, wenn eine Invalidität festgestellt wurde: Behindertengerechte Kfz, Umbau für behindertengerechtes Wohnen, Hilfsmittel, Schulungs- und Prüfungsgebühren bei Umschulung. |
Vorschuss | Wurde der Versicherte während eines Unfalles schwer verletzt, werden Vorschüsse bis zur Höhe der vereinbarten Todesfallleistung auf die Invaliditätsentschädigung geleistet, wenn die Invaliditätshöhe noch nicht endgültig feststeht. |
Anmeldefrist für Invalidität | Die Invalidität ist innerhalb von 36 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festzustellen und beim Versicherer geltend zu machen. |
Unfallrente | Bei einem Invaliditätsgrad ab 50% wird - sofern vereinbart - eine lebenslange Rente in voller Höhe gezahlt. Die Rente wird rückwirkend ab Beginn des Monats gezahlt, in dem sich der Unfall ereignet hat. Eine Dynamisierung der Unfallrente im Leistungsfall ist möglich. |
Erweiterte Meldefrist bei Geringfügigkeit | Bei geringfügigen Unfallfolgen gilt es nicht als Obliegenheitsverletzung, wenn der Verletzte erst den Arzt hinzuzieht, wenn er den wirklichen Umfang erkennt. |
Verspätete Meldung bei Tod | Die Meldefrist von 48 Stunden beginnt erst, wenn die Hinterbliebenen Kenntnis vom Unfalltod des Versicherten haben. |
Versehensklausel | Unterbleibt versehentlich eine Anzeige bzw. die Erfüllung einer vertraglichen Obliegenheit; so beeinträchtigt das die Leistungspflicht nicht, wenn nachgewiesen wird, dass es sich hierbei nur um ein Versehen handelt. |
Leistungsbegründung | Zur Leistungsbegründung stehen weitere Entschädigungen zur Verfügung: Gutachter- und Arztgebühren, Verdienstausfall. |
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit | Beitragsbefreiung ohne Leistungsausschluss bis 12 Monate: bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit und bei Arbeitsunfähigkeit ab dem 43. Tag. |